Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Datum

14. Dezember 2020

Uhrzeit

9:00

Ort

Webinar

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten ist das zentrale Dokument für den Datenschutz. Laut Art. 30 der DS-GVO muss jeder Verantwortliche ein solches Verzeichnis führen. Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern werden in Abs. 5 ausgenommen. Diese Befreiung gilt jedoch nicht, wenn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen birgt (z.B. Verarbeitung der Daten von Minderjährigen), die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt oder eine Verarbeitung besonderer Datenkategorien gemäß Art. 9 Abs. 1 bzw. die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten im Sinne des Art. 10 erfolgt.

Eine implizite Forderung, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen, geht aus Art. 5 Abs. 2 hervor. Die Rechenschaftspflicht verlangt Nachweise, wie sie ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten liefert.

Zur Nachweisführung muss der Verantwortliche mit dem Anspruch der Vollständigkeit und Überprüfbarkeit belegen können, welche Verarbeitungsverfahren für welche Zwecke eingerichtet sind, für welche Zwecke personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und ggf. an welche Stellen und für welche Zwecke übermittelt werden, und er muss auch die sonstigen datenschutzrelevanten Sachverhalte wie z. B. Datenverarbeitungen im Auftrag, Datenübermittlungen in Drittstaaten etc. belegen können. Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DSGVO enthält alle Verarbeitungstätigkeiten. Es kann je nach Unternehmensgröße und Organisationsstruktur durch weitere Dokumente ergänzt werden.

Können bei einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde keine Nachweise erbracht werden, drohen gem. Art. 83 Abs. 1 Bußgelder.

Inhalte des Webinars

  • Wer ist verpflichtet, ein Verzeichnis zu führen?
  • Wie werden die benötigten Daten ermittelt?
  • Beschreibungen und Inhalte eines VVT
  • Risikobewertung für das VVT
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Löschfristen
  • usw.

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Veranstaltungsdetails

  • 14. Dezember 2020 9:00   -   11:00
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