Um verlässliche Aussagen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten tätigen zu können, muss Klarheit darüber herrschen, an welchen Stellen im Unternehmen zu welcher Zeit von welchen Personen welche Daten verarbeitet werden. Diese Klarheit kann nur durch eine genaue Analyse der Unternehmensprozesse gewonnen werden. Die Prozessbeschreibung einer Datenverarbeitung regelt den Umgang mit Daten als einheitliches Verfahren.

Auch dem Auskunftsersuchen und weiterer Betroffenenrechte liegen Prozesse zugrunde. Sie sind der Aufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen, um nachzuweisen, dass diese Prozesse im Unternehmen existieren und bei Anforderungen abgearbeitet werden.

Das Management von Prozesse ist für viele Unternehmen neu. Hier unterstützen wir Sie als erfahrene Partner bei der Beschreibung Ihrer Prozesse. Gemeinsam mit Ihnen bewerten wir Ihre Prozesse, unterziehen sie einer Prüfung auf Schwachstellen und korrigieren eventuell vorhandene Schwachstellen.