Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen beinhalten. Die DSGVO verfolgt zum Schutz der Rechte von Betroffenen einen risikobasierten Ansatz.

Der Verantwortliche muss

  • die mit der Verarbeitung verbundenen Risiken identifizieren
  • die identifizierten Risiken analysieren, indem er die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere der Folgen einschätzt
  • die Risiken nach ihrer Schwere einordnen
  • Maßnahmen festlegt, mit denen er das Risiko vermeidet oder beherrschbar macht
  • die Aufsichtsbehörde konsultieren, wenn trotz Maßnahmen, die aus der Datenschutzfolgenabschätzung resultieren, weiterhin hohe Restrisiken bestehen

Die dafür zur Verfügung stehenden Instrumente sind u.a.

  • das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • die Abbildung der Geschäftsprozesse, um zu erkennen, welche Schritte Risiken enthalten
  • die Auswahl der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
  • die Datenschutzfolgenabschätzung mit den daraus resultierenden Maßnahmen
  • die Benachrichtigung Betroffener bei Datenschutzverletzungen
  • die Meldung an die Aufsichtsbehörde, wenn die vorgeschriebene Prüfung diese erforderlich macht

Alle Aktivitäten der Risikoerkennung und -behandlung erfordern eine gute und vollständige Dokumentation, um sie bei Nachfrage oder im Ereignisfall nachweisen zu können.

Wir unterstützen Sie bei allen Aufgaben, die im Umgang mit Risiken anfallen.