16. Dezember 2020
9:00
Webinar
Schwachstellen oder gar Fehler bei der Verarbeitung personenbezogener Daten können gravierende Folgen für die Betroffenen nach sich ziehen. Daher soll für Verarbeitungstätigkeiten bereits ab der Planungsphase geprüft werden, ob sie ein „hohes Risiko“ für Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge haben können.
Liegen die Voraussetzungen vor, so muss der Verantwortliche eine Datenschutzfolgenabschätzung gem. Art. 35 DS-GVO durchführen. Im Rahmen seiner Nachweispflicht muss er dies belegen können. Die Nichtdurchführung einer notwendigen DSFA kann mit Bußgeld geahndet werden.
Im Webinar erfahren Sie, wie eine DSFA durchgeführt werden kann.
Inhalte des Webinars